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Planbeschäftigung
P. ist die in der Plankostenrechnung für eine künftige Periode vorgegebene Beschäftigung eines Betriebs, eines Betriebsteils oder einer Kostenstelle. Zunächst sind die jeweils zweckmäßigen Bezugsgrößenarten festzulegen (Ausbringungsmenge, Fertigungsstunden, Maschinenstunden); sodann werden die Werte für die P. in den jeweiligen Bezugsgrößen ermittelt.
(1) Es sind nur solche Bezugsgrößen zu wählen, die die Kostenverursachung möglichst gut wiedergeben (Verursachungsprinzip).
(2) Die Festlegung der P. in einer Kostenstelle kann nach Maßgabe der Engpassplanung oder der Kapazitätsplanung vorgenommen werden.
(3) Meist ergeben sich Abweichungen zwischen P. und Istbeschäftigung, die eine Abweichungsanalyse erforderlich machen.