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Einkommensteuer | Beschränkt steuerpflichtige Künstler
Das BMF hat mit einem 55 Seiten umfassenden Schreiben v. zum Steuerabzug gem. § 50a EStG bei Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger aus künstlerischen, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen Stellung genommen. Das Schreiben tritt an die Stelle der (BStBl 1996 I S. 89), v. (BStBl 2002 I S. 709) und v. (BStBl 2002 I S. 1394). [i]Nacke, NWB 25/2009 S. 1910Es ist für alle Vergütungen nach § 50a EStG anzuwenden, die nach dem zufließen.