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Einkommensteuer | Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Das BMF hat u. a. sein Anwendungsschreiben – Einzelfragen zur Abgeltungsteuer – v. (BStBl 2010 I S. 94) ergänzt. Die Grundsätze des neuen sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn die in diesem Schreiben enthaltenen Änderungen beim Kapitalertragsteuerabzug erst im Jahr 2011 [i]Hensel, NWB 13/2010 S. 966sukzessive rückwirkend auf den bzw. die Änderungen hinsichtlich der Rn. 251–251c ab dem Jahr 2012 umgesetzt werden.