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Erholungszeit
ist Bestandteil der Auftragszeit im Sinne des REFA-Verbandes und erfasst die Zeitdauer der Tätigkeitsunterbrechung, die zum Abbau der tätigkeitsbedingten Arbeitsermüdung erforderlich ist. Sie hängt von Höhe und Dauer der Beanspruchung des Menschen ab, dient der Reproduktion der körperlichen und geistigen Spannkraft und ist notwendig zur Erhaltung der Normalleistung.