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Lexikon - Stand: 01.12.2010

Endkostenstellen

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

E. sind Kostenstellen, deren Kosten nicht auf weitere Kostenstellen, sondern auf die Kostenträger oder direkt in das Betriebsergebnis verrechnet werden. E. heißen auch Hauptkostenstellen.

Gegensatz:

Vorkostenstellen oder Hilfskostenstellen, deren Leistungen an andere Kostenstellen weitergegeben und verrechnet werden.

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