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Einzelwagnisse
E. sind spezielle Wagnisse, die direkt mit der betrieblichen Leistungserstellung zu tun haben. Sie beziehen sich auf einzelne Bereiche oder Kostenstellen, auf einzelne Tätigkeiten, Produkte oder Produktgruppen.
(1) Wagnisverluste treten unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe auf. Langfristig sollen die kalkulierten Wagnisse mit den effektiv eingetretenen in etwa übereinstimmen. Deshalb sind bei der Feststellung der E. die vergangenen fünf Jahre, ergänzt um gesonderte Zukunftsschätzungen, zu berücksichtigen.
(2) Soweit E. extern versichert sind, können die Versicherungsprämien auch in der Kostenrechnung herangezogen werden. Dabei gilt: Aufwand = Kosten. Kalkulatorische E. sind also nur dann anzusetzen, wenn es sich um spezielle Risiken handelt, die nicht schon durch Fremdversicherungen abgedeckt wurden (kalkulatorische Wagnisse, kalkulatorische Kosten).
Folgende Arten von E. lassen sich unterscheiden:
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Einzelwagnis | Wagnisart | Bezugsgröße | Nachweis |
Gewährleistungswagnis | Garantieverpflichtungen, Ersatzlieferung, Preisnachlass, Nacharbeit, Vertragsstrafe | Herstellungskosten der Erzeugnisse | Aufzeichnung des Vertr... |