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Lexikon - Stand: 01.12.2010

Einnahme

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

E. ist der Geldwert eines Verkaufs (Grundbegriffe des Rechnungswesens).

Problem:

Nur bei Barzahlung stimmen E. und Einzahlungen überein. Beim Verkauf auf Ziel bleibt der Zahlungsmittelbestand vorläufig gleich, es steigen aber die Forderungen. Deshalb gilt auch die Begriffsbestimmung: Einnahme = Einzahlung + Forderungszugang.

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