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Ein gefährlicher Irrtum bei Pensionszusagen – Entwarnung
Finanzverwaltung lenkt ein
[i]Janssen, NWB 11/2009 S.796; ders., NWB 10/2010 S. 772Unter dem Titel „Zwei gefährliche Irrtümer bei Pensionszusagen” wurde in u. a. darauf hingewiesen, dass die Rechtsfolgen beim Verzicht auf den future service einer Pensionszusage ungeklärt sind. Es war aufgezeigt worden, dass die Finanzverwaltung dabei einen Lohnzufluss und eine verdeckte Einlage annehmen könnte. Diese Vermutung erwies sich als berechtigt, da das FinMin NRW genau diese Rechtsfolge gezogen hat (Erlass v. NWB CAAAD-38576; dazu Janssen, ). Inzwischen haben sich jedoch die Finanzministerien der Länder dahingehend geeinigt, dass der Verzicht auf den future service auch künftig keine Lohnsteuer auslösen soll.
I. Versicherungsmodell wieder möglich
[i]Aufteilung der Pensionszusage in einen past und einen future serviceJede Pensionszusage lässt sich denklogisch leicht in einen erdienten (past service) und einen (noch) nicht erdienten Teil (future service) aufteilen. Erhielt z. B. der Gesellschafter-Geschäftsführer mit 35 Jahren eine Pensionszusage auf den 65. Geburtstag, so wird an seinem 45. Geburtstag etwa 1/3 erdient und 2/3 noch nicht erdient sein.