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Lexikon - Stand: 30.11.2010
Deckungsbeitragsprovision
Begriff:
D. ist eine Form der leistungsorientierten Außendienstler-Entlohnung, bei der diese am Deckungsbeitrag der von ihnen hereingeholten Aufträge prozentual beteiligt werden.
Beispiel:
Entlohnung = Fixum + v. H. vom Deckungsbeitrag je Außendienstler.
Hinweis:
D. bringt das Betriebsziel Gewinnmaximierung in Übereinstimmung mit dem Mitarbeiterziel Einkommensmaximierung. Die Übereinstimmung von Betriebsziel und Mitarbeiterziel ist bei anderen Entlohnungsformen, wie etwa Fixum oder Fixum zuzüglich Umsatzprovision, nicht gegeben.