Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 26.11.2010

Interne Revision

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

(1) I. R. (Innenrevision) ist die nachträgliche Prüfungs- und Überwachungstätigkeit, bei der das betriebliche Geschehen im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft wird, und zwar von Personen, die Unternehmungsangehörige sind.

(2) I. R. (Innenrevision) ist die mit der Durchführung der Prüfungs- und Überwachungsaufgaben beauftragte Stelle im Unternehmen (organisatorische Einheit).

Problem:

Heute hat fast jede Großunternehmung eine Stabsstelle „Interne Revision”. Die betriebspraktische Tätigkeit dieser Stelle umfasst Prüfungen

  • im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens,

  • im organisatorischen Bereich,

  • im Bereich der Leistungsbewertung des Managements.

Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, sollte(n)

  • die i. R. direkt dem Top-Management unterstellt werden,

  • die i. R. ein uneingeschränktes Informationsrecht in allen Abteilungen besitzen,

  • sämtliche Abteilungen eine Informationspflicht gegenüber der i. R. haben (passives Informationsrecht).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen