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Lexikon - Stand: 26.11.2010

Fertigungsgemeinkosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

F. sind die Fertigungskosten, die den Kostenträgern nicht verursachungsgerecht (direkt) zugerechnet werden können, wie etwa kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Hilfslöhne, Hilfsmaterial, Energie.

Hinweis:

In traditionellen Kostenrechnungen versucht man, die F. mittels Schlüsselung zu verteilen, wobei häufig Fertigungseinzelkosten als Bezugsgröße verwendet werden (Gemeinkostenschlüsselung).

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