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Fremdkapitalkosten
F. sind in der Kostenrechnung kalkulatorische Zinsen auf das Fremdkapital. Sie gehören zu den Anderskosten, denen Aufwendungen in anderer Höhe, nämlich in Höhe der tatsächlich gezahlten Fremdkapitalaufwendungen, gegenüberstehen (Abgrenzung).
(1) Die tatsächlich für das Fremdkapital bezahlten Geldbeträge (Zinsen, Provisionen, Disagio) sind keine Kosten, sondern Aufwand. Sie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung, nicht aber in der Kostenrechnung berücksichtigt.
(2) Die in der Kostenrechnung zu erfassenden F. werden nicht gesondert, sondern zusammen mit den Kosten des Eigenkapitals als kalkulatorische Zinsen ausgewiesen, deren Bezugsbasis das gesamte betriebsnotwendige Kapital ohne jegliche Unterteilung in Eigen- und Fremdmittel ist (kalkulatorische Kosten).