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Lexikon - Stand: 26.11.2010

Finanzplanung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

F. ist die Gegenüberstellung künftiger Auszahlungen und Einzahlungen zur Ermittlung des künftigen Kapitalbedarfes (Geldbedarfes, Finanzbedarfes). Es gilt: Kapitalbedarf = Summe Auszahlungen – Summe Einzahlungen.

Der Zweck der F. besteht in der Sicherung der Zahlungsfähigkeit, in der Wahrung der Liquidität. Nach geltendem Recht drohen Konkurs oder gerichtlicher Vergleich, wenn zwingende Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt werden. Die vorausschauende Betrachtung der Zahlungsströme der Unternehmung kann mögliche Illiquiditätsrisiken frühzeitig sichtbar machen und Gestaltungsräume zur Beeinflussung der Zahlungsströme zwecks Gefahrvermeidung eröffnen. Grundsätze der F. sind:

(1) Vollständigkeit (Erfassung aller Ein- und Auszahlungen),

(2) Zeitpunktgenauigkeit (Zuordnung aller Zahlungen zu den Zeitpunkten, zu denen sie liquiditätswirksam werden),

(3) Betragsgenauigkeit (die Zahlungshöhe ist möglichst genau abzuschätzen),

(4) Elastizität (Änderungen müssen sofort und vollständig in den Finanzplan eingearbeitet werden).

Arten:

Nach dem Prognosezeitraum unterscheidet man lang-, mittel- und kurzfristige F.


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Bezeichnung
Progno...

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