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Verlustverrechnung bei Staffelkäufen
Optimierung der Altverlustverrechnung
Im Rahmen der Altverlustverrechnung ist der Steuerpflichtige an einem möglichst hohen Anteil von Veräußerungsgewinnen an den Gesamteinkünften interessiert. Um dies zu optimieren, sollte beim Verkauf von sonstigen Wertpapieren (keine Aktien) geprüft werden, wie sich der Bestand zusammen setzt.
I. Problemstellung
Die Verrechnung von Altverlusten mit Veräußerungstatbeständen nach der Abgeltungsteuer ist bekanntlich nur bis 2013 möglich. Anleger sind daher gut beraten, Ihre Veräußerungstatbestände entsprechend zu steuern, um zumindest eine Umwandlung in Neuverluste zu erreichen. Maßgeblich für die Verlustverrechnung von Altverlusten ist der Ausweis der Veräußerungstatbestände in der Steuerbescheinigung.
Soweit der Steuerpflichtige über ausreichende Zins- und Dividendeneinkünfte verfügt, ist er daran interessiert, dass Neu-Veräußerungsverluste (gemeint sind im folgenden immer Verluste aus Nicht-Aktiengeschäften, da Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen, aber nicht mit Zinsen und Dividenden verrechenbar sind) mit diesen Zins- und Dividendeneinkünften verrechnet werden und nicht mit entsprechenden Gewinnen aus der Veräußerung von anderen Wertpapieren. Gegeben...