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NWB Nr. 48 vom Seite 3855

Corporate Governance Kodex im Lagebericht

Dr. Marius S. Sieja

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3892Mit dem Bilanzierungsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25. 5. 2009 wurde eine bis dahin dem deutschen Recht unbekannte „Erklärung zur Unternehmensführung” in das Handelsgesetzbuch eingeführt. Diese besteht aus drei Elementen (§ 289a Abs. 2 Nr. 1–3 HGB). Gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 1 HGB ist auch die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG) in die Unternehmenserklärung aufzunehmen. Aufgrund der Neuerungen sind Vorstände und Aufsichtsräte der verpflichteten Gesellschaften verstärkt zur gesetzeskonformen Anwendung der Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gezwungen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Entsprechungserklärung und Kodex als Teil des Lageberichts

[i]Verschärfte AnforderungenDie Entsprechungserklärung und damit auch der Kodex werden erstmals Bestandteil des Lageberichts. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Anforderungen an die Entsprechungserklärung verschärft. Bei Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex verlangt das Gesetz eine Begründung dafür. Die Begründung unterliegt der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit, darf jedoch nicht pauschal ausfallen.

[i]Nachholung bei Lagebericht über Homepage der GesellschaftAnders als die Entsprechungserklärung gem. § 161 AktG braucht dieselbe Erklärung als Bestandteil des ...

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