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Corporate Governance Kodex im Lagebericht
Erklärung zur Unternehmensführung und Entsprechungserklärung nach BilMoG
Mit dem Bilanzierungsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. (BGBl 2009 I S. 1102) hat neben den Änderungen der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften auch eine Reformierung der Regelungen über den Anhang stattgefunden. Völlig neu im deutschen Recht ist die „Erklärung zur Unternehmensführung” (§ 289a HGB), die aus drei Elementen besteht. Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG) ist eine davon. Damit wird diese zum Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a Abs. 2 Nr. 1 HGB) und zum Teil des Lageberichts. Die Entsprechungserklärung selbst wurde ebenfalls um Begründungspflichten ergänzt. Mit der Verschärfung der Entsprechungserklärung und der Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung in den Lagebericht wurden durch das BilMoG im Grunde zwei Verpflichtungen neu geregelt. Die Entsprechungserklärung darf daher nicht mit der Erklärung zur Unternehmensführung, deren Bestandteil sie auch ist, gleichgesetzt werden. Aufgrund der geänderten Rechtslage bekommt die Entsprechungserklärung eine völlig neue Qualität. Die Verpflichtungen infolge dieser Änderungen werfen zugleich eine Vielzahl von Fragen auf. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und...