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Leistung
(1) L. bildet ein Begriffspaar mit den Kosten und gehört zu den Grundbegriffen des Rechnungswesens. Man versteht unter L. in Geld bewertete, aus dem betrieblichen Produktionsprozess hervorgegangene Güter einer Abrechnungsperiode (= wertmäßiger Output). Seltener wird L. als mengenmäßiger Output (= produzierte Stückzahl, bearbeitete Akten) interpretiert. Zwischen L. und dem verwandten Begriff Ertrag muss eine Abgrenzung erfolgen, da den Andersleistungen Erträge in anderer Höhe, den Zusatzleistungen keinerlei Erträge gegenüberstehen.
(2) Neben dem wirtschaftlichen Leistungsbegriff kennt man den naturwissenschaftlichen Leistungsbegriff. Danach ist L. der Quotient aus Arbeit und hierfür benötigter Zeit. Es gilt:
Leistung =
Arbeit |
Zeit |
Die L. eines Betriebs kann folgendermaßen gegliedert sein:
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Umsatzerlöse für Erzeugnisse | Absatzleistungen | ||
+ | Umsatzerlöse
für Dienstleistungen | ||
+ | Umsatzerlöse
für Handelswaren | ||
+ | Bestandsveränderungen fertige Erzeugnisse | ||
+ | Bestandsveränderungen unfertige Erzeugnisse | ||
+ | innerbetriebliche Leistungen (selbsterstellte Maschinen und Werkzeuge) | ||
= | Leistungen
gesamt |
Weil die aus dem Betrieb...