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Leistungsabschreibung
L. (verbrauchsbedingte Abschreibung) erfolgt nicht nach Kalenderzeit, sondern nach Maßgabe der Inanspruchnahme oder Substanzverringerung des Betriebsmittels. Sie gehört im Gegensatz zur zeitlichen Abschreibung zu den variablen Kosten. Sie ist dann die Methode der Wahl, wenn der Gebrauchsverschleiß als Abschreibungsursache dominiert.
Man teilt den abzuschreibenden Betrag durch den geschätzten Gesamtleistungsvorrat und multipliziert die Leistungsentnahme pro Periode mit diesem Betrag. So ergeben sich bei einer Maschine mit einem Nutzungsvorrat von 24.000 Laufstunden bei Anschaffungskosten von 480.000 € die folgenden Abschreibungsbeträge pro Jahr:
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1. Jahr: | 2.000 Stunden | = | 40.000 € |
2. Jahr: | 4.000 Stunden | = | 80.000 € |
3. Jahr: | 8.000 Stunden | = | 160.000 € |
4. Jahr: | 4.000 Stunden | = | 80.000 € |
5. Jahr: | 5.000 Stunden | = | 100.000 € |
6. Jahr: | 1.000 Stunden | = | 20.000 € |
24.000 Stunden | = | 480.000 € |