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Lexikon - Stand: 22.11.2010

Verbrauchsabweichung (VA)

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Die VA gehört zu den Kostenabweichungen, die die Plankostenrechnung feststellt. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen Istkosten und Sollkosten und geht auf den Mehr- oder Minderverbrauch an Kostengütern zurück; man spricht deshalb auch von Mengenabweichung. Es gilt:

Problem:

(1) Vor Ermittlung der VA sind alle anderen Abweichungen (z. B. Beschäftigungsabweichung, Preisabweichung, Intensitätsabweichung) festzustellen, die VA ergibt sich dann als Restgröße.

(2) Die VA ist gegebenenfalls ihrerseits aufzuspalten (z. B. Materialabweichung, Lohnabweichung).

Beispiel:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Istkosten > Sollkosten
→ Verbrauch größer als geplant
VA positiv (+ 11.000 €/Monat)
Istkosten < Sollkosten
→ Verbrauch geringer als geplant
VA negativ (– 9.000 €/Monat)

Abb.: Die Verbrauchsabweichung kann positiv oder negativ ausfallen

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