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VPöA
ist die Abkürzung für: Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Sie legt fest, dass Marktpreise Vorrang vor Selbstkostenpreisen haben. Die VPöA ist stets im Zusammenhang mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) zu sehen und wird dort ausführlich dargestellt.