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Vollkostenrechnung
V. (full costing) umfasst die Gesamtheit aller Verfahren, die im Gegensatz zur Teilkostenrechnung alle Kosten auf die Kostenträger oder andere betriebliche Bezugsobjekte (z. B. Kostenstellen) verrechnen.
Die V. verstößt gegen das Verursachungsprinzip und führt oft zu betrieblichen Fehlentscheidungen. Sie sollte durch eine Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung, Grenzplankostenrechnung) ergänzt oder ersetzt werden.
Eine Ausnahme bildet die Ermittlung der Selbstkosten bei öffentlichen Aufträgen, Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP).