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Lexikon - Stand: 22.11.2010
Vollkostenkalkulation
Begriff:
V. umfasst die Gesamtheit aller Kalkulationsverfahren (Kalkulation), die im Gegensatz zur Teilkostenkalkulation alle Kosten auf die Kostenträger verrechnen.
Problem:
Die Verrechnung der vollen Kosten auf die Kostenträger bleibt stets willkürlich (Gemeinkostenschlüsselung), so dass die V. zu betrieblichen Fehlentscheidungen führen kann.
Hinweis:
Wichtigste Form der V. ist die Zuschlagskalkulation.