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Lexikon - Stand: 22.11.2010

Vertriebsgemeinkosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

V. sind solche Vertriebskosten, die sich den Kostenträgern nicht verursachungsgerecht zurechnen lassen (Gemeinkosten).

Beispiel:

Gehälter der im Vertrieb tätigen Angestellten, Kosten für Räume, Außendienstmitarbeiter, Imagewerbung, Büromaterial.

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