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Lexikon - Stand: 22.11.2010
Vertriebsgemeinkosten
Begriff:
V. sind solche Vertriebskosten, die sich den Kostenträgern nicht verursachungsgerecht zurechnen lassen (Gemeinkosten).
Beispiel:
Gehälter der im Vertrieb tätigen Angestellten, Kosten für Räume, Außendienstmitarbeiter, Imagewerbung, Büromaterial.