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Lexikon - Stand: 22.11.2010
Verrechnete Plankosten
Begriff:
(1) V. P. sind das Produkt aus Plankostenverrechnungssatz (PKV) und Istbeschäftigung Bi; es gilt:
K | verr | = PKV · B | i |
(2) Berücksichtigt man, dass der Plankostenverrechnungssatz der Quotient aus Plankosten Kp und Planbeschäftigung Bp ist, lassen sich die v. P. auch definieren als die mit dem Verhältnis von Ist- und Planbeschäftigung multiplizierten Plankosten:
K | verr | = | Bi Bp | · K | p |
Hinweis:
Man benötigt die v. P. zur Ermittlung der Beschäftigungsabweichung (Abweichungen, Gesamtabweichung, flexible Plankostenrechnung).