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Lexikon - Stand: 22.11.2010

Verrechnete Plankosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

(1) V. P. sind das Produkt aus Plankostenverrechnungssatz (PKV) und Istbeschäftigung Bi; es gilt:

Kverr = PKV · Bi

(2) Berücksichtigt man, dass der Plankostenverrechnungssatz der Quotient aus Plankosten Kp und Planbeschäftigung Bp ist, lassen sich die v. P. auch definieren als die mit dem Verhältnis von Ist- und Planbeschäftigung multiplizierten Plankosten:

Kverr = Bi
Bp
 · Kp

Hinweis:

Man benötigt die v. P. zur Ermittlung der Beschäftigungsabweichung (Abweichungen, Gesamtabweichung, flexible Plankostenrechnung).

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