Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sächsisches FG Beschluss v. - 6 V 1313/09

Gesetze: EStG § 4 Abs. 2, EStR 2001 R 34 Abs. 2, AO § 131 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, FGO § 69 Abs. 6, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Keine Änderung der Bilanz wegen Änderung des Wahlrechts hinsichtlich der Berücksichtigung von Zuschüssen

Unzulässigkeit eines gerichtlichen AdV-Antrags bei Gewährung der Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs

Leitsatz

1. Wird ein Zuschuss als Ertrag bilanziert und unzulässigerweise zur Ertragsneutralisierung außerbilanziell wieder abgezogen, kann nachdem die Betriebsprüfung den außerbilanziellen Abzug beanstandet hat, die Bilanz nicht insoweit nach § 4 Abs. 2 EStG geändert werden, dass nunmehr die Anschaffungskosten um die Zuschüsse gekürzt werden. Mit der erfolgswirksamen Buchung der Zuschüsse wird das Wahlrecht gem. R 34 Abs. 2 EStR 2001 wirksam ausgeübt. Ein möglicherweise bestehender Irrtum über die Behandlung der Zuschüsse im Gegensatz zur Investitionszulage ist dabei unbeachtlich.

2. Gewährt das FA Aussetzung der Vollziehung (AdV) unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ist der bei Gericht gestellte AdV-Antrag unzulässig. Zwischen dem jederzeitigen Widerruf nach § 131 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO und der Änderbarkeit einer gerichtlichen AdV-Entscheidung nach § 69 Abs. 6 S. 1 FGO ist nicht zu unterscheiden (entgegen der ständigen BFH-Rechtsprechung).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAD-55884

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Sächsisches FG, Beschluss v. 04.11.2009 - 6 V 1313/09

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen