insolvenzrechtliches „Begründetsein” des Erstattungsanspruchs bei erneuter Vorsteuerkorrektur nach quotaler Befriedigung der
Gläubiger
Leitsatz
1. Im Insolvenzverfahren kommt es hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder
ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war. Maßgeblich ist vielmehr, wann nach insolvenzrechtlichen
Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt war.
2. Für das insolvenzrechtliche „Begründetsein” eines Vorsteuervergütungsanspruchs des Schuldners ist allein der Zeitpunkt
der Leistungserbringung an diesen erheblich. Das gilt auch, soweit die zunächst infolge der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
korrigierte Vorsteuer aufgrund der quotalen Befriedigung der Gläubiger erneut zugunsten der Insolvenzmasse zu berichtigen
ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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