Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 4223/08 Kg
Gesetze: EStG § 62
VO (EWG) Nr. 1408/71 Art 1 Buchst. a
VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchst. h
VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 1 Satz 1
VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchst. b
Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers bei Tätigkeit als selbständiger Handwerker im Inland - Anspruchsausschluss
bei Mitgliedschaft in der polnischen Sozialversicherung
Leitsatz
Der Anspruch eines polnischen Staatsbürgers, der in Deutschland als selbständiger Putzer und Fliesenleger tätig ist, auf
deutsches Kindergeld für seine in Polen lebenden Kinder wird durch das europäische Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen, wenn
er als selbständiger Landwirt in der polnischen Sozialversicherung für Landwirte sozialversichert ist, keine Beiträge in die
deutsche Sozialversicherung entrichtet und deshalb ausschließlich den Rechtsvorschriften des polnischen Sozialversicherungsrechts
unterliegt.
Deutsches Kindergeldrecht ist mangels eines Anwendungsbefehls zugunsten des nationalen Rechts in §§ 62 ff. EStG nicht anwendbar,
wenn nach der VO (EWG) 1408/71 das Recht eines anderen Mitgliedstaats anwendbar ist.
Fundstelle(n): RAAAD-55876
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.10.2010 - 16 K 4223/08 Kg
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