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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 4223/08 Kg

Gesetze: EStG § 62 VO (EWG) Nr. 1408/71 Art 1 Buchst. a VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchst. h VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 1 Satz 1 VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchst. b

Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers bei Tätigkeit als selbständiger Handwerker im Inland - Anspruchsausschluss bei Mitgliedschaft in der polnischen Sozialversicherung

Leitsatz

  1. Der Anspruch eines polnischen Staatsbürgers, der in Deutschland als selbständiger Putzer und Fliesenleger tätig ist, auf deutsches Kindergeld für seine in Polen lebenden Kinder wird durch das europäische Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen, wenn er als selbständiger Landwirt in der polnischen Sozialversicherung für Landwirte sozialversichert ist, keine Beiträge in die deutsche Sozialversicherung entrichtet und deshalb ausschließlich den Rechtsvorschriften des polnischen Sozialversicherungsrechts unterliegt.

  2. Deutsches Kindergeldrecht ist mangels eines Anwendungsbefehls zugunsten des nationalen Rechts in §§ 62 ff. EStG nicht anwendbar, wenn nach der VO (EWG) 1408/71 das Recht eines anderen Mitgliedstaats anwendbar ist.

Fundstelle(n):
RAAAD-55876

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.10.2010 - 16 K 4223/08 Kg

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