Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 3048/08 Kg
Gesetze: EStG § 1 Abs. 3EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2
VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchst. h
VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 1 Satz 1
VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 14 a Nr. 1 Buchst. a
Anspruch eines unbeschränkt steuerpflichtigen polnischen Saisonarbeiters mit Familienwohnsitz in Polen auf deutsches Kindergeld
Leitsatz
Der Anspruch eines unbeschränkt steuerpflichtigen polnischen Saisonarbeiters mit Familienwohnsitz in Polen auf deutsches
Kindergeld während einer mehrmonatigen nichtselbständigen Tätigkeit im Inland wird durch das europäische Gemeinschaftsrecht
ausgeschlossen, wenn er als selbständiger Landwirt in der polnischen Sozialversicherung für Landwirte sozialversichert ist,
keine Beiträge in die deutsche Sozialversicherung entrichtet und deshalb für das Arbeitsverhältnis vorrangig und ausschließlich
polnisches Sozialversicherungsrecht gilt.
Deutsches Kindergeldrecht ist mangels eines Anwendungsbefehls zugunsten des nationalen Rechts in §§ 62 ff. EStG nicht anwendbar,
wenn nach der VO (EWG) 1408/71 das Recht eines anderen Mitgliedstaats anwendbar ist.
Fundstelle(n): IStR 2013 S. 7 Nr. 15 NAAAD-55873
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.09.2010 - 16 K 3048/08 Kg
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