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N. ist die Zeitspanne, für die ein abnutzbares Wirtschaftsgut im Betrieb verwendet werden kann.
Es gibt keinen einheitlichen Begriff der N., vielmehr unterscheidet man die
betriebsgewöhnliche N. im Steuerrecht (ist in den amtlichen AfA-Tabellen quantifiziert),
rechtliche N. (Ablauf von Patenten, Lizenzen, Verträgen),
technische N. (hängt von Qualität und Beanspruchung des Wirtschaftsguts ab),
ökonomische oder optimale N. (gibt an, wie lange es wirtschaftlich sinnvoll ist, ein Gut zu nutzen).
optimaler Ersatzzeitpunkt (gibt an, wann eine Altanlage durch eine neue zu ersetzen ist).