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Normalkosten
(1) N. als statistische Mittelwerte ergeben sich aus den Istkosten mehrerer früherer Abrechnungsperioden. N. sind also Durchschnittswerte, denen der normale, durchschnittliche Verbrauch an Kostengütern zugrunde liegt.
(2) Die Aussagefähigkeit einer Normalkostenrechnung lässt sich steigern, wenn man bei der Festlegung der Durchschnittswerte, der N., inzwischen eingetretene Veränderungen der Kostenbestimmungsfaktoren, etwa gestiegene Rohstoffpreise, berücksichtigt. Man spricht dann von aktualisierten Mittelwerten.
(1) Die Normalisierung der Kosten muss nicht sämtliche Kostenelemente erfassen, sie kann unterschiedlich weit gehen. Schon bei der Istkostenrechnung werden Teile der Kosten als N. erfasst: Die häufig gewählte lineare Abschreibung erfolgt Jahr für Jahr, und zwar unabhängig von der Nutzungsintensität. Um ständigen Schwankungen innerbetrieblicher Verrechnungssätze aus dem Wege zu gehen, rechnet man in der Praxis gern mit normalen Verrechnungspreisen. Neben die Normalisierung der Preise kann noch die Normalisierung der Mengen treten.
(2) Nach Ablauf einer Periode muss man feststellen, ob die angenommenen N. ausreichen, um die später tatsächlich angefallenen Istkost...