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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 165/09 EFG 2011 S. 368 Nr. 4

Gesetze: KStG § 8b, InvStG § 2 Abs. 2, InvStG § 8 Abs. 2, GewStG § 8 Nr. 5

Negativer Aktiengewinns aus verdeckter Einlage von Investmentanteilen – Hinzurechnung von Erträgen aus Investmentanteilen zum Gewerbeertrag

Leitsatz

  1. Anteile an Vermögensmassen, insbesondere Anteilsscheine an Sondervermögen i. S. des InvStG, fallen nicht unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 8b Abs. 3 KStG.

  2. Die Sondervorschriften des InvStG verdrängen in ihrem Anwendungsbereich die allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften.

  3. Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 InvStG ist beim Anleger auf Vermögensminderungen innerhalb des Investmentvermögens § 8b KStG anzuwenden, soweit die Vermögensminderungen auf Beteiligungen des Investmentvermögens entfallen, deren Leistungen beim Empfänger einen negativen Aktiengewinn darstellen.

  4. Zur Hinzurechnung von Erträgen aus Anteilen an Spezial-Sondervermögen nach § 8 Nr. 5 GewStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 8 Nr. 16
DStRE 2011 S. 814 Nr. 13
EFG 2011 S. 368 Nr. 4
FAAAD-55679

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 09.09.2010 - 6 K 165/09

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