Zulässigkeit und Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung
Zurechnung von Leistungen
Leitsatz
1. Die tatsächliche Verständigung ist ein zulässiges Instrument, um in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung das Besteuerungsverfahren
zu fördern und zu beschleunigen. Dies gilt insbesondere in Schätzungsfällen.
2. An einer zulässigen und wirksamen tatsächlichen Verständigung müssen sich beide Beteiligten festhalten lassen. Dies entspricht
dem Grundsatz von Treu und Glauben, der im Steuerrecht als allgemeine Rechtsgrundlage uneingeschränkt anerkannt ist.
3. Allein die Tatsache, dass jemandem eine Steuernummer erteilt worden ist und er ein Gewerbe angemeldet hat, lässt keinen
Schluss darauf zu, dass von ihm ausgestellten Rechnungen eine eigene Leistung zugrunde liegt.
Fundstelle(n): QAAAD-55645
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 01.12.2009 - 15 K 7377/05 B
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