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Lexikon - Stand: 16.11.2010

Halb- und Fertigfabrikate

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Halbfabrikate haben die Produktion noch nicht vollständig durchlaufen, während Fertigfabrikate vollständig hergestellt und marktlich verwertbar sind.

Hinweis:

Das Handelsrecht wählt die Bezeichnung unfertige und fertige Erzeugnisse (§ 266 HGB).

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