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Lexikon - Stand: 16.11.2010

Teilkostenrechnung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

T. umfasst die Gesamtheit aller Verfahren, die im Gegensatz zur Vollkostenrechnung nur abgegrenzte Teile der Gesamtkosten auf beliebige Bezugsobjekte (Kostenträger, Kostenstellen) verrechnen.

Hinweis:

Die T. verzichtet auf die Schlüsselung von Gemeinkosten und/oder trennt zwischen variablen Kosten und Fixkosten. Sie bietet eine sinnvolle Entscheidungshilfe bei vielen praktischen Problemen, z. B.

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