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Teilkostenrechnung
T. umfasst die Gesamtheit aller Verfahren, die im Gegensatz zur Vollkostenrechnung nur abgegrenzte Teile der Gesamtkosten auf beliebige Bezugsobjekte (Kostenträger, Kostenstellen) verrechnen.
Die T. verzichtet auf die Schlüsselung von Gemeinkosten und/oder trennt zwischen variablen Kosten und Fixkosten. Sie bietet eine sinnvolle Entscheidungshilfe bei vielen praktischen Problemen, z. B.
Programmoptimierung (= Zusammenstellung des gewinngünstigsten Programms),
kurzfristige Preisobergrenze,
Deckungsbeitragsrechnung (Grenzplankostenrechnung, Kostenrechnungssysteme).