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Lexikon - Stand: 16.11.2010

Tragfähigkeitsprinzip

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Das T. (Kostentragfähigkeits-, Belastbarkeitsprinzip) gehört zu den Kostenverteilungsprinzipien und verteilt die Gemeinkosten nach Maßgabe der Belastbarkeit der Kostenträger. Als Indiz für die Belastbarkeit wählt man Größen wie Preis, Umsatz, Deckungsbeitrag.

Hinweis:

Andere Kostenverteilungsprinzipien sind: Durchschnittsprinzip und Verursachungsprinzip. Letzteres sollte nach Möglichkeit angewendet werden.

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