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Umsatzkostenverfahren (UKV)
UKV ist ein Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses im Rahmen der kurzfristigen Erfolgsrechnung, bei dem man den nach Produktarten oder Produktgruppen gegliederten Nettoerlösen die ebenso gegliederten Selbstkosten der abgesetzten Leistungseinheiten gegenüberstellt. Es gilt die Grundgleichung:
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Nettoumsatz abgesetzte Produkte | |
– | Selbstkosten abgesetzte Produkte |
= | Betriebserfolg |
Das UKV berücksichtigt im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren (GKV) keine Bestandsveränderungen. Auch weicht die produktbezogene Gliederung des UKV von der des GKV ab. Letzteres gliedert die Kosten nach Kostenarten.
Das UKV kann auf Voll- und auf Teilkostenbasis durchgeführt werden.
(1) Im praktischen Fall stimmt das Betriebsergebnis des UKV auf Vollkostenbasis und Teilkostenbasis nur dann überein, wenn sich keine Bestandsveränderungen ergeben.
(2) Liegen Bestandsveränderungen vor, dann schlägt sich die unterschiedliche Fixkostenverrechnung beider Verfahren in unterschiedlichen Betriebsergebnissen nieder. Während beim UKV auf Teilkostenbasis die Fixkosten ihrer jeweiligen Entstehungsperiode erfolgsmindernd angelastet werden...