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NWB Nr. 47 vom Seite 3798

Aufwand auf inländische Gesellschafterdarlehen

Abzugsfähigkeit von Darlehensaufwendungen de facto ausgeschlossen

Dr. Bianca Lang

Bereits seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens 2001 war streitig, ob die Wertminderung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens auf Gesellschafterebene unter § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG fällt, wenn Anteilseigner eine Körperschaft ist, oder unter § 3c Abs. 2 EStG zu subsumieren ist, wenn Anteilseigner eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft mit natürlichen Personen als Mitunternehmer ist. Durch das JStG 2008 wurde mit Wirkung ab Veranlagungszeitraum 2008 in § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG eine Regelung geschaffen, die die Abzugsfähigkeit von Wertminderungen auf Gesellschafterdarlehen bei Körperschaften nahezu ausschließt. Eine dieser Vorschrift vergleichbare Regelung oder einen Verweis auf § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG enthält § 3c Abs. 2 EStG für Darlehensgewährungen von Personenunternehmen nicht.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Beispiel

[i]Gesellschafter gewähren A-GmbH ein DarlehenAn der A-GmbH sind die X-GmbH, die natürliche Person Y (Anteil im Betriebsvermögen) und die Z-KG (Mitunternehmer sind Kapitalgesellschaften) zu je 1/3 beteiligt. Alle drei Gesellschafter gewähren der A-GmbH zur Deckung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen ein Darlehen (Darlehen 1 bis 3). Durch Absatzschwierigkeiten, die sich in der Zeit nach der Darlehensgewährung eingestellt ...

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