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Einkommensteuer | Keine Anrechnung fiktiver Quellensteuer
Nach dem gehören Stückzinsen aus dem Verkauf einer brasilianischen Anleihe nicht zu den Einkünften „aus Schuldverschreibungen” oder „aus Forderungen” i. S. des Art. 11 Abs. 4 DBA Brasilien a. F. und lösen daher keine Anrechnung fiktiver Quellensteuer nach Art. 24 Abs. 2 und 3 DBA Brasilien a. F. aus.