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Einkommensteuer | Bestimmung des Kindergeldberechtigten
Das FG Berlin-Brandenburg hat im Urteil v. klargestellt, dass das Wahlrecht der Eltern zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten rückwirkend ausgeübt werden kann. Lediglich dann, wenn das Kindergeld für den betreffenden Monat schon ausgezahlt worden und der Kindergeldanspruch für diesen Monat deshalb erloschen ist, kommt eine rückwirkende Änderung nicht mehr in Betracht. Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision eingelegt, [i]Mustereinspruch NWB FAAAD-36485so dass nun der BFH – bei dem unter dem Az. III R 61/09 schon ein ähnliches Verfahren anhängig ist – über den Fall entscheiden muss (Az. beim BFH: III 42/10).