Erklärung zur Hauptsacheerledigung, wenn der im Klageverfahren erlassene Jahreseinkommensteuerbescheid nach § 68 FGO den angegriffenen
Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ersetzt
Leitsatz
Ein im Klageverfahren erlassener Jahreseinkommensteuerbescheid ersetzt den angegriffenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid
und wird nach § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens.
Eine Erledigungserklärung, die sich nach dem Wortlaut auf den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2001 bezieht, geht aber
nicht ins Leere, sondern gilt für den Einkommensteuerbescheid für 2001, der den Vorauszahlungsbescheid ersetzt. Die Erklärung
zur Hauptsacheerledigung bezieht sich auf den aktuellen Streitgegenstand, auch wenn nach § 68 Satz 1 FGO eine Änderung oder
Ersetzung des Streitgegenstandes eingetreten ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAD-55080
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 22.09.2010 - 3 K 165/2007
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