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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 289/06 EFG 2011 S. 129 Nr. 2

Gesetze: EStG 2003 § 3c Abs. 2, EStG 2003 § 20

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei kreditfinanziertem Aktienkauf

Leitsatz

Schuldzinsen sind bei kreditfinanziertem Aktienkauf nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuerlich zu berücksichtigen, wenn über den Zeitraum von 10 Jahren ein (Total-)Überschuss der Kapitaleinnahmen über die Werbungskosten erzielt wird. Maßgebend ist dabei das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung, wobei jedoch nichtsteuerbare und steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 129 Nr. 2
BAAAD-55073

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.07.2010 - 4 K 289/06

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