BMF - IV C 5 -S 2361/10/10002 BStBl 2010 I S. 1238

Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2011 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2011 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) bekannt gemacht (§ 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).

Bei der Aufstellung wurde für 2011 davon ausgegangen, dass

  • in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) weiterhin 66.000 Euro und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 57.600 Euro (2010: 55.800 Euro) beträgt,

  • in der allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz weiterhin 19,9 % beträgt,

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze 44.550 Euro (2010: 45.000 Euro) beträgt,

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz (§ 243 SGB V) um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 % steigt und

  • der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung um 4 Prozentpunkte auf 44 % steigt (§ 39b Absatz 4 EStG).

Programmablaufplan

Datei öffnen

BMF v. - IV C 5 -S 2361/10/10002

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2010 I Seite 1238
BB 2010 S. 2726 Nr. 45
EStB 2010 S. 457 Nr. 12
StB 2010 S. 422 Nr. 12
BAAAD-54707