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BMF 22.09.2010 IV C 4 - S 2227/07/10002: 002, BBK 21/2010 S. 993

Lohn und Gehalt | BMF-Schreiben zu Berufsausbildungskosten

Das BMF hat am ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten veröffentlicht. Darin akzeptiert das BMF die neue Rechtsprechung des BFH zur uneingeschränkten Abziehbarkeit von Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben, wenn dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein anderes abgeschlossenes Erststudium vorausging.

Die weiteren Ausführungen des BMF-Schreibens beschäftigen sich mit der erstmaligen Berufsausbildung, dem Erststudium sowie der Berufsausbildung bzw. Studium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses.

Hinweise:

Aufwendungen für eine berufliche Fort- oder Weiterbildung bleiben auch nach dem als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar, wenn sie du...

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