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BBK Nr. 21 vom Seite 989

Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen nach dem BilMoG

Mit [i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 1005 der Verabschiedung des BilMoGwurden zahlreiche Wahlrechte des HGB zugunsten einer gesteigerten Informationsfunktion der Finanzberichterstattung ersatzlos gestrichen. Darunter fällt auch das Aktivierungswahlrecht für als Aufwand erfasste Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen im Rahmen der sog. Bruttomethode. Mit der Erfassung erhaltener Anzahlungen nach der Nettomethode ist der Gesetzgeber nunmehr der bereits gängigen Bilanzierungspraxis gefolgt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 21/2010 S. 1005.

I. Bruttomethode

[i]Bruttomethode: Ausweis in voller HöheDie Bruttomethode geht aufgrund des Erfüllungsrückstands von erhaltenen Anzahlungen davon aus, dass diese in voller Höhe eine Verbindlichkeit darstellen und daher vollständig zu passivieren sind.Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG entsteht die Umsatzsteuer mit der Vereinnahmung einer Anzahlung und ist offen auszuweisen. Kommt das Geschäft abschließend nicht zustande, ist dem Kunden die von ihm gezahlte Umsatzsteuer zurückzugewähren und daher im Zuge der Passivierung mit zu berücksichtigen. Der Zahlungs- bzw. Bankeingang wird in voller Höhe (brutto) gegen „Erhaltene Anzahlungen” gebucht. Die abzuführende Umsatzsteuer wird darüber hinaus (noch...

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