IFRIC 19 12
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
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Diese Interpretation ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Interpretation auf Berichtsperioden an, die vor dem beginnen, hat es dies anzugeben.
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EAAAJ-49767