Kein Kostenerstattungsanspruch nach § 77 EStG für ein
von einem Juastudenten für seinen Vater erfolgreich durchgeführtes
Einspruchsverfahren in einer Kindergeldsache
Leitsatz
Hat der Jura studierenden Sohn als
Bevollmächtigter des Vaters mit einem erfolgreichen Einspruchsverfahren
die Festsetzung von Kindergeld erreicht, so besteht kein auf das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gestützter Anspruch auf
Kostenerstattung nach § 77 EStG. Denn das RVG gilt grundsätzlich nur
für den bei einem Gericht im Bundesgebiet zugelassenen Rechtsanwalt und
für Personen, denen die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten erteilt worden ist. Auf andere
Personen, die in erlaubter Weise tätig werden, ist das RVG auch nicht
stillschweigend anzuwenden.
Fundstelle(n): ZAAAD-54229
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Sächsisches FG, Urteil v. 27.09.2010 - 5 K 1539/09 (Kg)
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