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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 1539/09 (Kg)

Gesetze: EStG § 77 Abs. 1 S. 1, EStG § 77 Abs. 1 S. 3, EStG § 77 Abs. 2, RVG § 1 Abs. 1

Kein Kostenerstattungsanspruch nach § 77 EStG für ein von einem Juastudenten für seinen Vater erfolgreich durchgeführtes Einspruchsverfahren in einer Kindergeldsache

Leitsatz

Hat der Jura studierenden Sohn als Bevollmächtigter des Vaters mit einem erfolgreichen Einspruchsverfahren die Festsetzung von Kindergeld erreicht, so besteht kein auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gestützter Anspruch auf Kostenerstattung nach § 77 EStG. Denn das RVG gilt grundsätzlich nur für den bei einem Gericht im Bundesgebiet zugelassenen Rechtsanwalt und für Personen, denen die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten erteilt worden ist. Auf andere Personen, die in erlaubter Weise tätig werden, ist das RVG auch nicht stillschweigend anzuwenden.

Fundstelle(n):
ZAAAD-54229

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Sächsisches FG, Urteil v. 27.09.2010 - 5 K 1539/09 (Kg)

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