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FG Köln Urteil v. - 10 K 1442/07 EFG 2010 S. 2013 Nr. 23

Gesetze: FGO § 48 Abs 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 3 S 1, FGO § 60 Abs 3

Betriebsaufgabe:

Keine schleichende Betriebsaufgabe bei ruhendem Gewerbebetrieb

Leitsatz

1) Im Falle einer aus § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO hergeleiteten Klagebefugnis des Beteiligten einer Erbengemeinschaft liegen die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung (§ 60 Abs. 3 FGO) der Miterben nicht vor.

2) Auch bei einem Steuerpflichtigen, der über Jahre das Ruhen des Betriebes erklärt, kann keine schleichende Betriebsaufgabe angenommen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 2013 Nr. 23
EStB 2011 S. 117 Nr. 3
UAAAD-54193

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FG Köln, Urteil v. 14.07.2010 - 10 K 1442/07

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