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Gesellschaftsrecht | Kein Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Weiterbeschäftigung
Nach dem Widerruf seiner Bestellung hat der frühere Geschäftsführer einer GmbH keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einer, seiner früheren Tätigkeit vergleichbaren, leitenden Funktion. Der Geschäftsführer einer GmbH ist zum einen Organ der Gesellschaft und zum anderen deren Angestellter. Organ- und Dienstverhältnis stehen rechtlich selbständig nebeneinander. Während das Organverhältnis dem GmbH-Recht unterliegt, ist für das Dienstverhältnis das Schuldrecht maßgeblich. Auch für ihre Beendigung gelten daher unterschiedliche Rechtsvorschriften. Tatsachen, die die Gesellschaft zur Beendigung des Organverhältnisses berechtigen, müssen daher nicht notwendigerweise auch eine Kündigung des Dienstverhältnisses zulassen. Der Anstellungsvertrag hat aber regelmäßig nur die Beschäftigung als Gesc...