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FG Münster Urteil v. - 3 K 2689/06 U EFG 2010 S. 2062 Nr. 24

Gesetze: HGB § 25, AO § 75

Steuerhaftung des Firmenfortführers:

Keine Steuerhaftung des Nachfolgers eines Bodenverlegers mit nur einem Kunden

Leitsatz

Wer als Nachfolger eines Bodenverlegers mit nur einem Kunden, dessen Betrieb von der Familienwohnung aus betrieben wurde, einen neuen Fußbodentechnikbetrieb eröffnet, haftet nicht nach § 25 HGB direkt oder analog oder gem. § 75 AO für die Steuerschulden des Vorgängers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2854 Nr. 47
EFG 2010 S. 2062 Nr. 24
WAAAD-53861

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FG Münster, Urteil v. 01.07.2010 - 3 K 2689/06 U

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