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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 2349/08

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 255

Grunderwerbsteuer als Anschaffungsnebenkosten bei Anteilsvereinigung

Leitsatz

Die bei einer Anteilsvereinigung – gleich ob durch Einzelrechtsnachfolge kraft Kaufvertrages oder kraft unentgeltlicher Einlage oder durch einen sonstigen Fall der Rechtsnachfolge – gem. § 1 Abs. 3 GrEStG anfallende Grunderwerbsteuer ist als Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts „Beteiligung” zu aktivieren und nicht sofort als Betriebsausgabe abziehbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
LAAAD-53415

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.07.2009 - 6 K 2349/08

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